Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss und Auftragserteilung
- Leistungsumfang
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Lieferfristen und Leistungserbringung
- Revisionen und Korrekturrunden
- KI-Kennzeichnung und Transparenz
- Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Haftungsbeschränkung
- Vertraulichkeit
- Kündigung bei Retainer-Paketen
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der sx.company GmbH, Zürich (nachfolgend «Anbieterin»), betreibend die Dienstleistungsmarke sx.boutique, und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggebende»).
Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen im Bereich der KI-gestützten Kreativproduktion, einschliesslich Video, Audio, Bild/Visual, Text, Websites sowie Social-Media-Inhalte. Diese AGB gelten für sämtliche Einzelaufträge, Projekt-Pakete sowie Retainer-Abonnements.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Auftraggebenden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn die Anbieterin in Kenntnis der AGB der Auftraggebenden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf sx.boutique abrufbar.
§ 2Vertragsschluss und Auftragserteilung
Ein Vertrag zwischen der Anbieterin und den Auftraggebenden kommt zustande durch:
- Einreichung einer Anfrage über das Kontaktformular auf sx.boutique oder per E-Mail;
- Erstellung und Übermittlung eines individuellen Angebots durch die Anbieterin;
- Schriftliche (inkl. per E-Mail) oder elektronische Bestätigung des Angebots durch die Auftraggebenden.
Die Anbieterin kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Angebote der Anbieterin sind freibleibend und gelten als Einladung zur Offerte.
Für den Auftragsstart ist die vollständige Auftragsbestätigung durch die Auftraggebenden sowie — bei Projekten ohne Retainer-Vereinbarung — die Begleichung einer allfällig vereinbarten Anzahlung erforderlich.
Änderungen des Auftragsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3Leistungsumfang
sx.boutique erbringt KI-gestützte Kreativdienstleistungen in folgenden Bereichen:
sx.video — Videoproduktion
Erstellung von KI-gestützten Werbe- und Erklärvideos, Reel-Content, Produkt- und Imagevideos sowie Social-Media-Videoclips. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Skript, KI-Produktion, Nachbearbeitung und Lieferung im vereinbarten Format.
sx.audio — Audioproduktion
Produktion von Podcasts, Hörproben, Voice-Overs, Jingles sowie KI-generierter Musik und Sounddesign. Inklusive Schnittt, Mastering und Formatierung für die vereinbarte Plattform.
sx.visual — Bild- und Grafikproduktion
Erstellung von KI-generierten Bildern, Illustrationen, Produktvisualisierungen, Social-Media-Grafiken, Bannern und weiteren visuellen Assets. Lieferung in den vereinbarten Formaten und Auflösungen.
sx.text — Textproduktion
Erstellung von KI-gestützten Texten für Websites, Blogs, Newsletter, Social Media, Pressemitteilungen, Produktbeschreibungen und weitere Textformate. Inklusive redaktioneller Prüfung und Freigabe.
sx.home — Webdesign & Websites
Konzeption, Design und Entwicklung von Websites, Landing Pages und digitalen Präsenzen. Inklusive responsivem Design, Grundsuchmaschinenoptimierung (SEO) sowie technischer Implementierung und Hosting-Setup.
sx.social — Social Media
Planung, Produktion und — auf Wunsch — Scheduling von Social-Media-Inhalten für die vereinbarten Plattformen (Instagram, LinkedIn, TikTok, X u. a.). Inklusive Konzeption, Copywriting und visuellem Content.
Retainer-Pakete
Retainer-Pakete umfassen ein monatlich wiederkehrendes Leistungskontingent. Der konkrete Leistungsumfang, die enthaltenen Credits und die Bedingungen werden im individuellen Retainer-Vertrag bzw. im Angebot festgehalten.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind — sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart — Drittkosten (z. B. Lizenzgebühren für spezifische Musik, Stockbilder ausserhalb des vereinbarten Rahmens, Werbebudgets, Hosting-Kosten nach Projektabschluss bei Websites). Solche Kosten werden gesondert ausgewiesen und mit den Auftraggebenden abgestimmt.
§ 4Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und — soweit die Anbieterin der Mehrwertsteuer unterliegt — zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (MWST).
Zahlungsfristen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Retainer-Paketen wird die monatliche Pauschalgebühr jeweils zu Beginn der Periode in Rechnung gestellt.
Anzahlungen
Bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von CHF 500 kann die Anbieterin eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Projektbeginn verlangen. Die Restrechnung wird nach Lieferung der vereinbarten Leistungen gestellt.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu verlangen. Zudem kann die Anbieterin bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge aussetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Preisanpassungen
Bei Retainer-Paketen können Preise einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen angepasst werden. Auftraggebende haben in diesem Fall das Recht, das Retainer-Abonnement zum Ende der laufenden Periode ausserordentlich zu kündigen.
Aufwandspauschalen
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Scope Creep), werden zum vereinbarten Stundensatz oder zu einem gesondert zu vereinbarenden Pauschalpreis abgerechnet. Die Anbieterin wird Auftraggebende im Voraus über Mehraufwand informieren.
§ 5Lieferfristen und Leistungserbringung
Die Anbieterin erbringt Standardleistungen innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach vollständiger Auftragserteilung und — falls vereinbart — nach Eingang der Anzahlung sowie Bereitstellung aller erforderlichen Briefing-Materialien durch die Auftraggebenden.
Für grössere Projekte (z. B. vollständige Websiteerstellung, umfangreiche Videoproduktionen) werden individuelle Liefertermine im Angebot festgehalten. Diese Termine sind verbindlich, sofern die Auftraggebenden ihren Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommen.
Mitwirkungspflicht der Auftraggebenden
Auftraggebende sind verpflichtet, der Anbieterin alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen, gehen nicht zu Lasten der Anbieterin. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich entsprechend.
Höhere Gewalt
Die Anbieterin haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden (höhere Gewalt), einschliesslich Ausfällen von KI-Plattformen oder Drittanbietern, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden.
§ 6Revisionen und Korrekturrunden
Im Auftragsvolumen enthaltene Korrekturrunden (Revisionen) werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind folgende Revisionen inkludiert:
- Standardpakete (Einzelauftrag): 1 Revisionsrunde
- Premium-Pakete oder Retainer-Inhalte: 2 Revisionsrunden
- Full-Service-Projekte (z. B. Websites): gemäss individuellem Angebot
Eine Revision ist definiert als ein strukturiertes Feedback-Set zu einem abgelieferten Entwurf. Inhaltliche Richtungsänderungen nach Freigabe eines Konzepts, grundlegende Änderungen des Briefings oder das Einbringen neuer Anforderungen nach Beginn der Produktion gelten nicht als Revision und werden gesondert verrechnet.
Revisionen müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung der Erstfassung schriftlich an die Anbieterin übermittelt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das gelieferte Werk als abgenommen.
Zusätzliche Revisionen über das inkludierte Kontingent hinaus werden zum vereinbarten Stundensatz oder nach Absprache als Pauschale abgerechnet.
§ 7KI-Kennzeichnung und Transparenz
sx.boutique ist eine KI-gestützte Kreativagentur. Die Anbieterin setzt für die Produktion von Inhalten künstliche Intelligenz als primäres Werkzeug ein. Dies ist Auftraggebenden bekannt und Bestandteil des Leistungsangebots.
Die Anbieterin setzt auf Transparenz im Umgang mit KI-generierten Inhalten:
- Auf Anfrage informiert die Anbieterin über die eingesetzten KI-Werkzeuge und -Plattformen.
- KI-generierte Inhalte werden durch die Anbieterin redaktionell geprüft und qualitätsgesichert, bevor sie ausgeliefert werden.
- Auftraggebende sind eigenverantwortlich dafür, erhaltene Inhalte auf Richtigkeit, rechtliche Unbedenklichkeit und Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu prüfen.
Sofern die Auftraggebenden die erstellten Inhalte öffentlich verwenden, sind sie selbst für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte (z. B. gemäss EU AI Act oder nationalen Regelungen) verantwortlich. Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass rechtliche Anforderungen zur Kennzeichnung von KI-Inhalten je nach Plattform, Land und Verwendungszweck variieren können.
Die Anbieterin übernimmt keine Garantie dafür, dass die mit KI-Werkzeugen erstellten Inhalte keine unbeabsichtigte Ähnlichkeit mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken aufweisen. Auftraggebende haften eigenverantwortlich für die rechtliche Prüfung der gelieferten Werke vor deren Verwendung.
§ 8Nutzungsrechte und Urheberrecht
Rechteübertragung nach Bezahlung
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts überträgt die Anbieterin den Auftraggebenden das nicht ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den gelieferten Werken für die vereinbarten Verwendungszwecke. Weitergehende Rechte (z. B. ausschliessliche Nutzungsrechte, Rechte zur Weiterveräusserung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Keine Rechteübertragung vor Bezahlung
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken bei der Anbieterin. Eine Verwendung, Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Inhalte vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
Referenzrecht der Anbieterin
Die Anbieterin ist berechtigt, die für Auftraggebende erstellten Werke — soweit keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht — zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der Website, in Sozialen Medien und in Präsentationen. Auftraggebende können diesem Referenzrecht schriftlich widersprechen.
Von Auftraggebenden bereitgestellte Materialien
Soweit Auftraggebende der Anbieterin Materialien (Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos etc.) zur Verfügung stellen, versichern sie, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügen und die Anbieterin durch die Verwendung dieser Materialien keine Rechte Dritter verletzt. Auftraggebende stellen die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemässen Verwendung der bereitgestellten Materialien resultieren.
§ 9Haftungsbeschränkung
Die Anbieterin haftet für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sowie für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, unbeschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste und Schäden aus dem Verlust von Geschäftsmöglichkeiten ausgeschlossen. Die Gesamthaftung der Anbieterin ist auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts beschränkt.
Die Anbieterin haftet insbesondere nicht für:
- Inhaltliche Fehler, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstösse in von KI-Werkzeugen generierten Inhalten, soweit diese trotz redaktioneller Prüfung nicht erkannt wurden;
- Ausfälle oder Fehler von Drittanbieter-Plattformen (KI-Dienste, Hosting-Anbieter etc.);
- Schäden, die aus der Verwendung gelieferter Werke entstehen, nachdem Auftraggebende diese ohne die vertraglich vereinbarte Prüfung in Betrieb genommen haben;
- Verletzung von Rechten Dritter durch von Auftraggebenden bereitgestellte Materialien;
- Fehlende Eignung der gelieferten Inhalte für spezifische rechtliche, regulatorische oder branchenspezifische Anforderungen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Auftrag vereinbart.
Auftraggebende sind verpflichtet, gelieferte Inhalte vor deren Veröffentlichung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Rechtmässigkeit und Eignung zu prüfen. Die Anbieterin empfiehlt bei rechtlich relevanten Inhalten (z. B. rechtliche Texte, medizinische Informationen, Finanzinhalte) die Einholung von Fachrat.
§ 10Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter aus den Umständen ersichtlich ist.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden;
- von der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Erhalt ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren;
- von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung an die empfangende Partei weitergegeben wurden;
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
- aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach deren Beendigung.
Auftraggebende können die Anbieterin von der Vertraulichkeitspflicht befreien, insbesondere hinsichtlich des Referenzrechts gemäss § 8.
§ 11Kündigung bei Retainer-Paketen
Ordentliche Kündigung
Retainer-Pakete sind monatlich kündbar. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail an dreambig@sx.company) bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der laufenden Periode eingehen, um zum Ende dieser Periode wirksam zu werden. Erfolgt die Kündigung erst nach diesem Zeitpunkt, verlängert sich der Retainer um eine weitere Periode.
Ausserordentliche Kündigung
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung;
- Wesentlicher Verletzung dieser AGB durch eine Partei;
- Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens über das Vermögen einer Partei.
Abrechnung bei Kündigung
Bereits erbrachte und gelieferte Leistungen sind von den Auftraggebenden vollständig zu vergüten. Nicht verbrauchte Credits aus Retainer-Paketen werden im Falle einer ordentlichen Kündigung nicht erstattet. Bei ausserordentlicher Kündigung durch die Auftraggebenden aufgrund eines von der Anbieterin zu vertretenden wichtigen Grunds werden anteilig nicht erbrachte Leistungen erstattet.
Einzelaufträge
Einzelaufträge können nach Beginn der Produktion nicht mehr kostenlos storniert werden. Bei Stornierung nach Produktionsbeginn ist mindestens 50 % des vereinbarten Honorars als Aufwandsentschädigung zu entrichten. Bei bereits vollständig erbrachter Leistung ist das vollständige Honorar geschuldet.
§ 12Datenschutz
Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggebenden ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung des Vertrags sowie zur Erfüllung rechtlicher Pflichten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von sx.boutique.
Im Rahmen der Leistungserbringung kann die Anbieterin Auftragsverarbeiter (z. B. KI-Dienstleister, Hosting-Anbieter) einsetzen. Mit diesen werden die nach Datenschutzrecht erforderlichen Vereinbarungen abgeschlossen.
Auftraggebende verpflichten sich, der Anbieterin ausschliesslich Daten und Materialien zu übermitteln, für die sie die erforderlichen Rechte und — soweit personenbezogene Daten betroffen sind — die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen besitzen.
§ 13Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Diese AGB und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträgen ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich, Schweiz.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken.
Änderungen der AGB
Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Auftraggebenden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Anbieterinsx.company GmbH — sx.boutique
AdresseZürich, Schweiz
E-Maildreambig@sx.company
StandJuni 2025